Welche Verfahren kommen bei den Gutachten zur Anwendung?

In Deutschland regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes. Drei Bewertungsverfahren sind gesetzeskonform: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren. Darüber hinaus gibt es weitere (internationale) Bewertungsverfahren, die sich je nach Immobilientyp und Bewertungsanlass eignen, zum Beispiel: Pachtwertverfahren, Residualwertverfahren.

Ertragswertverfahren

Das Verfahren richtet sich nach der Rendite der vermieteten oder verpachteten Immobilie. Wir wenden es bei gewerblich genutzten Objekten und vermieteten Wohnungen und Mehrfamilienhäusern an.

Sachwertverfahren

Das Verfahren befasst sich mit der Bausubstanz und basiert auf Bodenrichtwert und Herstellungskosten. Es eignet sich besonders für Industrieobjekte und selbstbewohnte Immobilien.

Vergleichswertverfahren

Mit diesem Verfahren vergleichen wir reale Transaktionspreise. Es ist die Methode der Wahl für die Bewertung von Eigentumswohnungen, sofern genügend Vergleichsmöglichkeiten vorliegen.

Pachtwertverfahren

Dieses Verfahren werden wir zur Bewertung verpachteter Grundstücke an. Im Fokus steht der Betriebsumsatz.

Residualwertverfahren

Mit diesem Verfahren berechnen wir den Marktwert mithilfe des prognostizierten Verkaufspreises und der Entwicklungskosten der Immobilie. Es ist eine Methode der Wertermittlung von vermieteten oder verpachteten Renditeimmobilien.


Was ist der Marktwert einer Immobilie?

Der Marktwert ist der gebräuchliche und internationale Begriff für den Verkehrswert. Ein Marktwertgutachten für eine Immobilie entspricht dem Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB. Wir erstellen es nach den Maßstäben der ImmoWertV.

Neben Daten der Gutachterausschüsse haben zahlreiche Wertfaktoren wie beispielsweise die Bausubstanz oder die Lage Einfluss auf den Marktwert einer Immobilie.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes gibt es im deutschem Recht verschiedene Wertermittlungsverfahren: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.


Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Verschiedene Anlässe können mit einem Gutachten leichter gehändelt werden. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden:

  • Ankauf/Verkauf
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Scheidung
  • Zwangsversteigerung
  • Vermögensaufstellung
  • Steuerliche / bilanzielle Zwecke

Welche Unterlagen brauche ich für ein Verkehrswertgutachten für Immobilien?

Alle benötigten Unterlagen können durch uns eingeholt und/oder erstellt werden.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Überprüfung der Gefahrenlage vor Ort
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Eventuell Auszug Denkmalschutzkataster
  • Bebauungsplan/Umgriffsverordnung
  • Korrekte Flächenangaben des Gebäudes: Wohn- und Nutzflächen sowie die Bruttogrundfläche (BGF)
  • Grundrisse/Schnitte
  • Fotodokumentation soweit möglich
  • Aufstellung Sanierungen sofern durchgeführt

Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

Bei einem kurzen Kennenlerngespräch klären wir den benötigten Umfang der von uns erbrachten Leistung mit Ihnen ab. Es wird besprochen, welche Art von Gutachten für Sie in Frage kommt und Ihre Bedürfnisse abdeckt. Ferner gehen wir mit Ihnen die Liste der benötigten Unterlagen durch, und besprechen, welche von uns noch besorgt oder erstellt werden müssen.

Bei der Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen vor Ort Termin mit Ihnen. Bei dem Termin können wir alle vorher besprochenen Details verifizieren und eventuell soweit nötig anpassen.

Sollten die Objektunterlagen noch nicht digital vorliegen, so können Sie hier übergeben werden.

Beim Termin vor Ort wird ein Journal zur Immobilie angefertigt und eine Fotodokumentation erstellt. Diese verbleiben beim Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens.

Nach dem vor Ort-Termin fertigen wir die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens an und fügen die einzelnen Unterlagen zusammen.

Sie erhalten stets drei Hardcopies der schriftlichen Ausfertigung, auf Wunsch selbstverständlich auch weitere.

Eine Kopie des Gutachtens verbleibt gesetzeskonform gespeichert im Hause des Sachverständigen. Sollten Sie also einmal die Ausfertigungen verlieren, so können wir diese für Sie reproduzieren.