Bitte beachten: Stichtag der Wertermittlung sollte in dem Jahr liegen, für das Sie das Gutachten bei der Steuerbehörde einreichen wollen. Entweder als Widerspruch für den letzten erhaltenen Steuerbescheid oder aber für Ihre aktuell zu erstellende Steuererklärung.
Sondereigentum vorhanden? Abweichendes Sondereigentum bitte in den Notizen aufführen.